Täterethik: Unterschied zwischen den Versionen

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Im BlogAgrar-Beitrag heißt es:
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<blockquote>''In einer Gesellschaft, in der der Stärkere, solange er kein Mensch ist, das Recht hat, zu nehmen, was er bekommt, wollen wahrscheinlich nicht mal die Tierrechtler selber leben. Denn in dieser Welt hätte der Wolf sogar das Recht, Menschen zu töten, wenn er denn nicht anders satt wird. Und wir dürften nichts dagegen tun. Diese Täter-Ethik ist unmenschlich.''<ref name="BlogAgr" /></blockquote>
<blockquote>''In einer Gesellschaft, in der der Stärkere, solange er kein Mensch ist, das Recht hat, zu nehmen, was er bekommt, wollen wahrscheinlich nicht mal die Tierrechtler selber leben. Denn in dieser Welt hätte der Wolf sogar das Recht, Menschen zu töten, wenn er denn nicht anders satt wird. Und wir dürften nichts dagegen tun. Diese Täter-Ethik ist unmenschlich.''<ref name="BlogAgr" /></blockquote>
Dabei wird unterstellt, dass der Mensch nicht intervenieren dürfe, solange er eine Tat nicht als moralisch verwerflich einordne. Wenn man dem Wolf also nicht vorwerfen könne, dass er Schafe auf der Weide reißt, dann müsse man ihn gewähren lassen und sei ihm ausgeliefert. Auch hier kommt das zuvor adressierte Missverständnis der Positionen von Tierrechtlern zum Vorschein. Ein [[#morObjSubj|moralisches Objekt]] kann für seine Taten nicht haftbar gemacht werden. Sehr wohl aber darf sich zu den Taten eines moralischen Objektes verhalten werden. Dabei gilt es jedoch selbst moralisch abzuwägen und dementsprechend zuhandeln. Im Umgang mit dem Wolf bedeutet das nach dem mildesten Mittel zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung Ausschau zuhalten.<br>
Dabei wird unterstellt, dass der Mensch nicht intervenieren dürfe, solange er eine Tat nicht als moralisch verwerflich einordne. Wenn man dem Wolf also nicht vorwerfen könne, dass er Schafe auf der Weide reißt, dann müsse man ihn gewähren lassen und sei ihm ausgeliefert. Auch hier kommt das zuvor adressierte Missverständnis der Positionen von Tierrechtlern zum Vorschein. Ein [[Täterethik#Unterstellter Täterfokus|moralisches Objekt]] kann für seine Taten nicht haftbar gemacht werden. Sehr wohl aber darf sich zu den Taten eines moralischen Objektes verhalten werden. Dabei gilt es jedoch selbst moralisch abzuwägen und dementsprechend zuhandeln. Im Umgang mit dem Wolf bedeutet das nach dem mildesten Mittel zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung Ausschau zuhalten.<br>


==Einzelnachweise==
==Einzelnachweise==
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